Gesetze / Abgabenordnung

AO

§ 283 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

Stand: 13.04.2025

SteuerrechtBund2 Fassungen5 Entscheidungen

Wird ein Gegenstand auf Grund der Pfändung veräußert, so steht dem Erwerber wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.

§ 282 § 284